GmbH & Co. KG.



Die GmbH & Co. KG stellt eine Mischform zwischen GmbH und KG dar. Der voll haftende Gesellschafter der KG ist eine GmbH, die mit allem haftet, was sie hat. Haftungsmäßig ist die GmbH & Co. KG wie eine GmbH zu sehen - keine natürliche Person haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Im Gegensatz zur GmbH können die Kommanditisten der GmbH & Co. KG eventuell anfallende Verluste steuerlich voll geltend machen und damit ihre Steuerlast erheblich mindern oder beseitigen. Daher wird diese Rechtsform oft auch als sog. Abschreibungsgesellschaft genutzt, bei denen die Kommanditisten Kapital anlegen, um Steuern zu sparen. Die Verrechnung von solchen steuerlichen Verlustzuweisungen ist auf die Höhe der Kommanditeinlage begrenzt.

Mit einer GmbH & Co. KG auf einfache Art und Weise eine Konzerngruppe gegründet werden, in dem als Holdinggesellschaft die Komplementär-GmbH auftritt und für jeden Geschäftsbereich eine eigene KG mit dieser Gesellschaft gegründet wird.


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